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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 286/06   

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https://dejure.org/2007,112718
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 286/06 (https://dejure.org/2007,112718)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.01.2007 - L 2 R 286/06 (https://dejure.org/2007,112718)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - L 2 R 286/06 (https://dejure.org/2007,112718)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2006 - L 2 R 316/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 286/06
    Einen mit Schreiben vom 11. August 2006 gestellten Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 01. Dezember 2006 (L 2 R 316/06 ER) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakten und der Gerichtsakte L 2 R 316/06 ER (zu der der Kläger auch nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss noch zahlreiche Schriftsätze eingereicht hat) und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2006 - L 2 R 466/06

    Zugangsfaktor bei einem Anspruch auf Neuberechnung der Rente wegen voller

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 286/06
    Ob der Zugangsfaktor unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 16. Mai 2006 -B 4 RA 22/05 R- zugunsten des Klägers zu modifizieren ist, muss die Beigeladene im Rahmen der endgültigen Rentenbescheidung prüfen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 - L 2 R 466/06 ER - zum Fehlen eines Anordnungsgrundes für darauf gerichtete einstweilige Anordnungen).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 286/06
    Ob der Zugangsfaktor unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 16. Mai 2006 -B 4 RA 22/05 R- zugunsten des Klägers zu modifizieren ist, muss die Beigeladene im Rahmen der endgültigen Rentenbescheidung prüfen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 - L 2 R 466/06 ER - zum Fehlen eines Anordnungsgrundes für darauf gerichtete einstweilige Anordnungen).
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 286/06
    Erst wenn der Versicherte in diesem Sinne nicht auf einen zumutbaren anderen Beruf "verwiesen" werden kann, ist er berufsunfähig i.S. des Gesetzes (BSG, Urt. v. 28.11.1985 - 4a RJ 51/84 -, ">1246%20RVO%20Nr.%20132#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 132).
  • SG Hannover, 11.07.2006 - S 7 RJ 465/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 286/06
    Die Beklagte hat das vorstehend genannte Urteil im Verfahren S 7 RJ 465/04 nicht angefochten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2010 - L 2 R 427/10
    Im Ausgangsverfahren [erstinstanzliches Aktenzeichen S 7 RI 360/03] L 2 R 286/06 (zu dem das Verfahren [erstinstanzliches Aktenzeichen S 7 RI 465/04] L 2 R 287/06 in der mündlichen Verhandlung am 24. Januar 2007 verbunden worden ist) hat er insbesondere die Gewährung einer solchen Rente bereits ab einem früheren Zeitpunkt begehrt.

    Im vorliegenden Verfahren sind sowohl die zur vorliegenden Akte dargelegten Gründe als auch die vom Kläger im Verfahren S 12 KN 186/09 gegenüber dem Sozialgericht Hannover aufgeführten Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens L 2 R 286/06 zu prüfen.

    Sowohl das nunmehrige Vorbringen im vorliegenden Verfahren als der Vortrag im Verfahren S 12 KN 186/09, soweit dieser das Berufungsurteil L 2 R 286/06 [Ausgangsverfahren S 7 RI 360/03 und S 7 RI 465/04] betrifft, dienen im Ergebnis der Begründung eines einheitlichen Begehrens in Form einer Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 2 R 286/06, dessen Prüfung - unabhängig von der aktenmäßigen Erfassung beim Sozialgericht Hannover - nach den dargelegten gesetzlichen Vorschriften in die Zuständigkeit des erkennenden Senates fällt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2014 - L 2 R 459/13
    Im Ausgangsverfahren [erstinstanzliches Aktenzeichen S 7 RI 360/03] L 2 R 286/06 (zu dem das Verfahren [erstinstanzliches Aktenzeichen S 7 RI 465/04] L 2 R 287/06 in der mündlichen Verhandlung am 24. Januar 2007 verbunden worden ist) hat er insbesondere die Gewährung einer solchen Rente bereits ab einem früheren Zeitpunkt begehrt.

    Mit Schriftsatz vom 21. November 2013 hat der Kläger wiederum eine Wiederaufnahme der Verfahren S 7 RJ 360/03 (Aktenzeichen des früheren Berufungsverfahrens: L 2 R 286/06) und S 7 RJ 465/04 (Aktenzeichen des früheren Berufungsverfahrens: L 2 R 287/06) begehrt.

    Für die nunmehrigen Wiederaufnahmeanträge hat die Gerichtsverwaltung die Aktenzeichen L 2 R 459/13 WA (bezogen auf das Ausgangsverfahren L 2 R 286/06) und L 2 R 460/13 WA (bezogen auf das Ausgangsverfahren L 2 R 287/06) vergeben; mit Beschluss vom 3. Dezember 2013 hat der Senat die Verfahren L 2 R 459/13 WA und L 2 R 460/13 WA verbunden.

  • BSG, 21.04.2015 - B 5 R 82/15 B
    L 2 R 286/06 (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Der Kläger begehrt mit Antrag vom 4.12.2014 die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den Beschluss des BSG vom 31.7.2007 - B 5a/4 R 109/07 B. Mit diesem Beschluss hat das BSG die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.1.2007 - L 2 R 286/06 - als unzulässig verworfen.

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